Schwedenfahne 
 
 

Mietbedingungen

  • Der Mietvertrag umfasst das Ferienhaus, das entsprechend den Angaben auf der Internetseite ausgestattet ist. Kurzfristige Änderungen sind vorbehalten.
  • Die An- und Abreise kann an jedem Wochentag erfolgen und ist ab 16 Uhr (Anreise) bzw. bis 11 Uhr (Abreise) möglich. Die Gesamtmietzeit muss keine vollen Wochen betragen, jedoch sollte sie mindestens eine Woche sein.
  • Strom und Wasser sind in der Hauptsaison im Mietpreis enthalten. In der Nebensaison sind zusätzliche Stromkosten für Heizung zu bezahlen. Feuerholz für den Kamin ist vorhanden und wird vom uns kostenfrei gestellt.
  • Bei Abschluss des Mietvertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des Mietpreises zu zahlen. Der Restbetrag sollte mindestens vier Wochen vor dem Mietbeginn bei uns eingegangen sein. Mit der Bestätigung der Buchung durch uns ist der Mietvertrag bindend.
  • Eine Erhöhung der Personenzahl sowie das Mitbringen von Haustieren ist nur in vorheriger Absprache mit uns möglich.
  • Ein Rücktritt vom Mietvertrag hat nur schriftlich zu erfolgen, dabei entstehen folgende Kosten: 12 Wochen vor Mietbeginn sind 20% des Mietpreises zu entrichten, 6 Wochen vorher 40% und 2 Wochen vorher 80%.
    Sollten wir einen Ersatzmieter finden ist lediglich eine Stornogebühr von 20 Euro zu entrichten. Sollten die Mieter einen Ersatzmieter finden, so senden sie uns bitte Änderungsinformation zu. Die Stornogebühr entfällt. Es wird empfohlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
  • Sofort nach Ankunft im Ferienhaus hat sich der Mieter vom ordnungsgemäßen Zustand zu überzeugen und bei eventuellen Beanstandungen, dies uns sofort (spätestens einen Tag nach Mietbeginn) zu melden.
  • Der Mieter haftet für sämtliche, von ihm oder seinen Mitreisenden durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit, entstandene Schäden und Verluste am Ferienhaus oder dem Inventar. Der Mieter ist verpflichtet angerichtete Schäden uns unverzüglich zu melden. Entstandene Schäden sind selbstverständlich zu ersetzen.
  • Vor der Abreise ist der Mieter verpflichtet eine gründliche Endreinigung vorzunehmen. Wird dies versäumt, werden dem Mieter die Kosten für Reinigung nachträglich in Rechnung gestellt. Eine Endreinigung durch uns kann gegen eine Gebühr bestellt werden.
  • Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung bei unvorhersehbaren Ereignissen wie Krieg, höherer Gewalt, Naturkatastrophen, längerer Unterbrechung der Wasser-, Abwasser- oder Energieversorgung, vom Vermieter unbeeinflussbare Lärmbelestigung, Brand, Streik oder Vorkommen von unerwünschten Tieren.